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Rückblick 2020 und Ausblick auf 2021
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Hallo zusammen,
anstatt einer Einladung zur Bürgerversammlung kann ich leider
nur auf diesem Weg Informationen aus unserer Gemeinde
weitergeben in der Hoffnung das wir in 2021 zumindest wieder in
Richtung Normalität zurückfinden und auch unser Dorfleben wie
Festlichkeiten / Sportschau/gemeinsame Arbeitseinsätze /
Seniorentreffen / wöchentliche Sportangebote / Eckfeste usw.
stattfinden können.
Aber auch in 2020 wurden einige geplante Maßnahmen durchgeführt:
Größte Maßnahme war der seit vielen vielen Jahren geplante
Lückenschluss, Asphaltierung des Feldwegs vom Flugplatz Richtung
Wasserhäuschen. Nachdem die Finanzierung gesichert war gab es
noch weitere Hürden zu überwinden so musste noch ein
Faunistisches Gutachten Arten u. Naturschutz erstellt werden und
eine Ausgleichsfläche festgelegt werden für die Pflanzung von 30
Bäumen hierzu werde ich im Spätjahr 2021 (wenn dann möglich) zu
einer gemeinsamen Pflanzaktion Einladen. Umso mehr freut es uns
zu beobachten das der neue Weg so bald das Wetter mitspielt gut
genutzt wird.
Zweit größte Maßnahme war die auch schon länger geplante
Installation der Jalousien am Gemeindehaus.
Als Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt wurden zwei
Blumenwiesen angelegt.
Des Weiteren wurden die neu gepflanzten Obstbäume gepflegt und
auch ältere Bäume bei Arbeitseinsätzen zurückgeschnitten.
Die Blumenbeete an der Bushaltestelle und Gemeindehaus wurden
gepflegt.
Mulcharbeiten um die Obstbäume und Feldwege wurden durchgeführt.
Seniorentreffen wurden noch am 07.02. mit Bretzel und am 05.03
mit Heringsessen durchgeführt.
Trotz der schwierigen Lage 2020 gab es aber immer wieder kleine
Aufmerksamkeiten:
30.06: Seniorenbetreuer backen Kuchen für die älteren Mitbürger
13.09: Senioren bekommen Geschenktüten an der Haustür, gefüllt
mit Obst von den Gemeindebäumen und selbstgemachte Marmelade
28.11: Statt Adventsfeier werden gebackene Plätzchen, Äpfel und
Walnüsse verteilt
Obwohl der Sankt-Martins Umzug mit dem Sankt-Martinsfeuer
ausfallen musste wurden an alle Hundheimer Weckmänner verteilt,
zusätzlich für die Kinder was zum basteln und spielen.
Auch der Nikolaus wurde in Hundheim gesichtet wie er für Jung
und Alt Überraschungen verteilt hat.
Die Senioren bedankten sich bei dem langjährigen Seniorenteam
mit einer Urkunde und einem Frühstücksgutschein für die vielen
Aufmerksamkeiten und Treffen.
Für 2021/22 geplante Maßnahmen:
- weiteres Pflegen der Obstbäume
- Pflege der Blumenwiese / Herstellen und Aufbau Insektenhotel
- Instandsetzen Karuessell Spielplatz
- Einfahrt Parkplatz Gemeindehaus Recht und Links Pflastern
- Planung / Bau Fahrradparcours nähe Spielplatz
- Umrandung Urnenbäume Friedhof
- Instandsetzungsarbeiten Randsteine Bürgersteig
- Ortsrandweg Bangert vom Völkenrother Weg bis Hahnegass und
weiter Richtung Martinsfeuerplatz: neu Schottern
Der Ortsbeirat Hundheim bedankt sich an dieser Stelle bei allen
ganz herzlich die sich in irgendeiner Form für unser Dorf
nützlich gemacht haben und auch weiterhin nützlich machen.
Wir wünschen einen guten Start ins neue Jahr und ein gesundes
Jahr 2021.
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Dezember 2020
Hallo liebe Hundheimer,
das Jahr 2020 neigt sich dem Ende zu auf viele Aktivitäten ob
Festlichkeiten/ Freizeitsport/Eckfeste/Arbeitseinsätze/usw.
mussten wir verzichten in der Hoffnung das wir das alles in 2021
wieder aktivieren können wünsche ich euch ein paar schöne
Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr.
Gruß Ulrich
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27.
November 2020
Liebe
Hundheimer,
unsere für den 27. November 2020 geplante Drückjagd wird trotz der Corona Pandemie durchgeführt. Eine
entsprechende Genehmigung der Kreisverwaltung liegt auch vor.
Die
Bekanntgabe des Termins im Anzeigenblatt erfolgt ebenfalls noch
einmal kurz vorher. Wir werden in diesem Jahr auch einige
Feldflächen bejagen. Diese Flächen sind in dem Bild markiert.
Wir
möchten empfehlen, lärmempfindliche Tiere (Weidevieh, Pferde,
Hunde, etc.) vielleicht am 27.11. ab 12:30 Uhr im Stall/Haus zu
lassen. Ab 17:00 Uhr können alle Tiere wieder unbeschwert draußen
grasen.
Vielen Dank für Euer Verständnis
Eure
Jagdpächter Alex und Michael
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6.
November 2020
Liebe
Hundheimer,
wie ihr ja wisst findet dieses Jahr kein Sankt
Martins Umzug statt. Trotzdem möchten wir euch in dieser etwas
anderen Zeit nicht alleine lassen....
Deswegen erschreckt
euch nicht wenn es am Abend klingelt, sondern schaut ob nicht
eine kleine ?erraschung an der Türe auf euch wartet.
Liebe
Grüße die Ortsgemeinde Hundheim und die Freiwillige Feuerwehr
Hundheim
PS: Wir freuen uns für jede Laterne die uns
den Weg durch die Nacht von Haus zu Haus zeigt.
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SWR - Sendung Hierzuland am 29. Juli 2020


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INFO:
Am Freitag, den 17. Juli 2020 und Samstag, den 18. Juli 2020 sind für
die SWR Sendung Hierzuland Drehtage in und um Hundheim angesetzt.
Dazu wird auch eine Drohnenkamera eingesetzt.
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14. und 15. Juli 2020
Arbeitseinsätze für die
weitere Pflege von unseren Obstbäumen finden am 14. und 15. Juli 2020
jeweils um 18:00 Uhr statt.
Treffpunkt an den Altglascontainern.
Auf tatkräftige Unterstützung freut sich der Ortsbeirat Hundheim
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24. Juni 2020
10. Corona-Bekämpfungsverordnung.
Insbesondere sind folgende Änderungen
vorgesehen:
Ferienbetreuungsmaßnahmen/Ferienfreizeiten
Da der Verweis in § 14 Abs. 5 der 9. Corona-Bekämpfungsverordnung, wonach
bei Freizeiten das Hygienekonszept Schule anzuwenden ist, in der Praxis auf
Umsetzungsprobleme und zahlreiche offene Fragestellungen gestoßen ist,
konnten wir nunmehr darauf hinzuwirken, dass nunmehr das Hygienekonzept
Jugendfreizeiten anzuwenden ist Bei Ferienbetreuungsmaßnahmen und
Jugendfreizeiten bis zu 25 Personen/Gruppe incl. Betreuer wird auf das
Abstandsgebot verzichtet.
Veranstaltungen
Zudem sieht die 10. Corona-Bekämpfungsverordnung insbesondere weitere
Öffnungen im Veranstaltungsbereich vor.
Veranstaltungen im Freien
Veranstaltungen im Freien bis 350 gleichzeitig anwesenden Personen unter
Auflagen (Abstandsgebot, Kontakterfassung, Maskenpflicht im Theken und
Wartebereich).
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen
In geschlossenen Räumen sind Veranstaltungen bis 150 gleichzeitig
anwesende Personen unter Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen zulässig.
Insbesondere gelten das Abstandsgebot, die Maskenpflicht und die Pflicht zur
Kontakterfassung. Sofern die Teilnehmenden keine zugewiesenen Plätze haben,
gilt als Personenbegrenzung die 10m2-Regel. Bei zugewiesenen Plätzen
entfällt die Maskenpflicht am Platz.
Veranstaltungen sind auf 6:00 bis 24:00 Uhr begrenzt.
Privilegierung von privaten Veranstaltungen bis 75 Personen
Weiterhin wird durch die 10. Verordnung als spezielle
Veranstaltungskategorie ein neuer § 2 Abs. 7 eingeführt, der sich auf
private Veranstaltungen mit zuvor eindeutig festgelegtem Teilnehmerkreis
bezieht. Diese sind mit bis zu 75 gleichzeitig anwesenden Personen zulässig
und es gibt ein eigenes „Hygienekonzept private Veranstaltungen“ entwickelt.
Auch hier besteht die Pflicht zur Kontakterfassung. Gleichzeitig gibt es für
diese Fallgruppe gewisse Vereinfachungen bei den Auflagen. Für diese
Veranstaltungen ist keine zeitliche Begrenzung (Sperrstunde) vorgesehen. Die
Einhaltung der Abstandsregelung ist als Soll-Regelung ausgestaltet, sodass
Verstöße nicht Bußgeldbewehrt sind. Insoweit wird es auch auf die
Eigenverantwortlichkeit der Menschen auf den Feiern ankommen, inwiefern sie
sich an die empfohlenen Abstände halten.
Gesang
Bei der Religionsausübung sind Chöre und Gemeindegesang sind nicht mehr
untersagt. Diese Aktivitäten sollen nach Möglichkeit im Freien stattfinden;
das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 gilt mit der Maßgabe, dass der
Mindestabstand zwischen Personen zu verdoppeln ist.
Gesangunterricht ist nunmehr auch mit mehr als 2 Personen zulässig.
Sport
Es darf auch mit mehr als 10 Personen trainiert oder ein Wettkampf
abgehalten werden, sofern die Schutzmaßnahmen, insbesondere das
Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 eingehalten werden; sofern wegen der
Art der sportlichen Betätigung, insbesondere in geschlossenen Räumen, mit
einem verstärkten Aerosolausstoß zu rechnen ist, ist der Mindestabstand
zwischen Personen zu verdoppeln.
Auch für Kontaktsportarten ist nunmehr Trainingsbetrieb und der Wettkampf
zulässig.
Gruppenbezogenen Arbeits- und Unterbringungssituationen (Saisonarbeiter
etc.)
Neu eingeführt wurde § 21 der Verordnung, der sich insbesondere auf die
Situation von Saisonarbeitern bezieht. Hier ist unter anderem vorgegeben,
dass die Zimmer nur mit höchstens der halben sonst üblichen Kapazität zu
belegen sind.
10. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (10. CoBeLVO) (PDF)
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7. Juni 2020
Die 9. Verordnung gilt ab 10. Juni 2020. Sie
endet mit Ablauf des 23. Juni 2020.
Wichtigste Info. aus kommunaler Sicht:
1. §1 Abs.2 Nr.1.: Zusammenkünfte im öffentlichen Raum sind mit bis zu 10
Personen erlaubt oder 2 Hausstände.
2. §2 Abs.2: Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 250 Personen
zulässig. Abstand und Kontakterfassung sind Pflicht.
3. §2 Abs. 3: Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit bis zu 75
Personen zulässig. Also Vereinsarbeit (Vorstand und Mitgliederversammlungen
möglich) - Abstände, Maskenpflicht, Kontakterfassung gelten. Am Platz
(Sitzplatz) entfällt die Maskenpflicht.
4. §10: Sport – bitte Details lesen!
5. §15: Insbesondere Musikvereine und Chöre dürfen draußen proben – 3m
Abstand.
9. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz
(9. CoBeLVO) vom 15. Mai 2020 (PDF)
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1. Juni 2020
Zur Vereinheitlichung des Vollzugs der 8.
CoBeLVO nachfolgende Hinweise:
Kontaktbeschränkungen:
§ 2 der 8. CoBeLVO regelt die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum.
Nach wie vor gilt, dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, im
Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands oder alleine oder im Kreis der
Angehörigen des eigenen Hausstands mit einer oder mehreren Personen eines
weiteren Hausstands zulässig ist (Kontaktbeschränkung).
In den bisherigen Verordnungen gab es noch den Zusatz „Zu anderen als den in
Satz 1 genannten Personen ist in der Öffentlichkeit, wo immer möglich, ein
Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten“. Dieser Zusatz ist in der neuen
Verordnung nicht mehr enthalten.
§ 1 Abs. 1 der 8. CoBeLVO regelt jetzt allgemeine Hinweise zum
Abstandsgebot. Diese allgemeine Regelung in § 1 Abs. 1 ist jedoch nicht
bußgeldbewehrt. Lediglich für die „speziellen“ Abstandsgebote der
Verordnung, gibt es entsprechende Bußgeldregelungen (eine entsprechende
Auslegungshilfe zur Bemessung der Geldbuße liegt uns noch nicht vor). Dies
bitten wir bei Ihren künftigen Kontrollen zu berücksichtigen.
Wir vertreten nach wie vor die Auffassung, dass für die erfolgreiche Ahndung
eines Verstoßes gegen die Kontaktbeschränkungen gem. § 2 Abs. 1 der 8.
CoBeLVO die Frage, ob der Mindestabstand von 1,5m unter den betroffenen
Personen eingehalten wurde oder nicht, entscheidend ist. Wir verweisen auf
unsere Ausführungen in der E-Mail vom 20.05.2020.
Verhalten auf privaten Grundstücken:
Grundsätzlich treffen die Corona-Bekämpfungsverordnungen keine Regelungen
zur Beschränkung des Verhaltens auf privaten Grundstücken.
Allerdings trifft § 3 der 8. CoBeLVO Regelungen für Veranstaltungen, ohne
deren Beschränkung auf den öffentlichen Raum (im Umkehrschluss sind diese
Regelungen auch auf Privatgrundstücken zu beachten).
Das Verhalten auf Privatgrundstücken ist mithin dem Regelungsgehalt der 8.
CoBeLVO entzogen, es sei denn, es nimmt die Form einer Veranstaltung an.
Hierfür können sprechen: Organisatorischer Rahmen (Anlass: Hochzeit,
Geburtstag, etc.), Teilnehmerkreis.
Als Anhalt zur Abgrenzung zum rein privaten Verhalten könnte eine Obergrenze
von 15-20 Teilnehmern dienen. Geht die Teilnehmerzahl deutlich darüber
hinaus und setzen diese sich aus etlichen verschiedenen Hausständen
zusammen, spricht dies u.E. für eine Veranstaltung. Letztlich wird man die
Beurteilung, ob es sich um eine Veranstaltung handelt oder nicht, immer vor
Ort bzw. in Kenntnis der konkreten Umstände treffen müssen. Dies nimmt uns
allen leider keiner ab.
Für Veranstaltungen im Freien bis 100 Personen gilt das entsprechende
Hygienekonzept, im Innenraum sind Veranstaltungen noch generell untersagt
(mit den wenigen Ausnahmen des § 3 Abs. 3 der 8. CoBeLVO).
Grillhütten:
Bei der Vermietung von Grillhütten ist zu beachten, dass dort in aller Regel
Veranstaltungen stattfinden werden. Im Freien: Obergrenze 100 Personen,
Hygienekonzept, s.o.
Handelt es sich um Grillhütten, die vollständig geschlossen werden können,
wird man von einer unzulässigen Veranstaltung im Innenraum ausgehen müssen.
Hier sollte eine Vermietung noch generell unterbleiben.
Der Eigentümer sollte bei der Vermietung in jedem Fall schriftlich darauf
hinweisen, dass für die Einhaltung sämtlicher Regelungen in Zusammenhang mit
der CoBeLVO allein der Mieter/Veranstalter verantwortlich ist.
Jugendräume:
Jugendräume, die keine Jugendhilfeeinrichtungen sind, sondern reine
Treffpunkte für die Jugendlichen mit gastronomischem Angebot, können unter
der Einhaltung der Vorgaben für die Gastronomie geöffnet werden.
Verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen ist der Betreiber. Es
sollte also feststehen, wer das ist (Thekendienstplan o. Ä.), da ansonsten
die Gemeinden in die Mitverantwortung für das geraten könnten was dort
geschieht (vorausgesetzt, es handelt sich um einen von der Gemeinde zur
Verfügung gestellten Raum).
Musikvereine:
§ 15 Abs. 3 der 8. CoBeLVO enthält erstmals eine explizite Regelung für den
Probebetrieb in der „Breiten- und Laienkultur“. Danach ist ein Proben im
Freien grundsätzlich zulässig. Allerdings ist über Satz 2 dieser Regelung
das Proben von Chören (Gesangsvereinen) und mit Blasmusikinstrumenten
(verstärkter Aerosolausstoß), unabhängig von der Einhaltung eines bestimmten
Abstandes, generell untersagt.
Einzelne Spielgeräte in Gaststätten:
Sollte es zwischenzeitlich Irritationen über die (Un)zulässigkeit gegeben
haben, dürften diese durch beigefügte Email des Wirtschaftsministeriums
ausgeräumt sein.
Sie sind, unter Einhaltung von Auflagen, zulässig.
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18. Mai 2020
7. Corona-Bekämpfungsverordnung.
Die für uns wichtigsten Neuerungen zusammengefasst:
Die Verordnung tritt am 18. Mai in Kraft und
gilt bis zum 26. Mai. Mit ihr werden insbesondere die angekündigten
Öffnungen im Tourismus-Sektor umgesetzt.
Weiterhin ist eine Klarstellung erfolgt, dass Vereinssport unter den
Voraussetzungen des § 1 Abs. 6 und 7 zulässig ist.
Konkretisierungen zum Umgang mit standesamtlichen Trauungen und Bestattungen
sind in der vergangenen Woche bereits in der Veränderungsverordnung zur 6.
Corona-Bekämpfungsverordnung umgesetzt worden und gelten in dieser fort.
Die von der Landesregierung angekündigte Aufhebung der Schließung von
Freibädern (zum 27. Mai) und Hallenbädern (zum 10. Juni) ist in dieser
Verordnung noch nicht umgesetzt. Da diese dann "unter Auflagen" öffnen
dürfen, wird derzeit erarbeitet, welche Anforderungen hieran zu stellen
sind. Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen hat einen Pandemieplan mit
Hinweisen zur Bäderöffnung veröffentlicht, der als erste Orientierung dienen
kann. Unter diesem Link finden Sie diesen und zudem weitere Arbeitshilfen
(z. B. Besucherzahlen, Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht): http://www.baederportal.com/coronavirus/
Auch soll für den Betrieb von Innensportanlagen ein Hygieneplan erarbeitet
werden, um dessen Basis eine Öffnung zu ermöglichen.
Ebenfalls noch nicht in dieser Fassung der Corona-Bekämpfungsverordnung
geregelt sind die bereits durch die Landesregierung angekündigten Öffnungen
bei Veranstaltungen. Da gemäß der Ankündigung bereits zum 27. Mai
Veranstaltungen im Außenbereich bis 100 Personen zulässig sein sollen, ist
insoweit mit einer entsprechenden Regelung in Kürze zu rechnen. Dabei sollen
dann auch die Themen "Aufstellungsversammlung zur Landtagswahl" und
"Gremiensitzungen von Religionsgemeinschaften (Synode etc.) aufgegriffen
werden.
7. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz
(7. CoBeLVO) vom 15. Mai 2020 (PDF)
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11. Mai 2020
6. Corona-Bekämpfungsverordnung.
Die für uns wichtigsten Neuerungen zusammengefasst:
- Die Verordnung tritt am 18. Mai in Kraft
und gilt bis zum 26. Mai. Mit ihr werden insbesondere die angekündigten
Öffnungen im Tourismus-Sektor umgesetzt.
Weiterhin ist eine Klarstellung erfolgt, dass Vereinssport unter den
Voraussetzungen des § 1 Abs. 6 und 7 zulässig ist.
Konkretisierungen zum Umgang mit standesamtlichen Trauungen und Bestattungen
sind in der vergangenen Woche bereits in der Veränderungsverordnung zur 6.
Corona-Bekämpfungsverordnung umgesetzt worden und gelten in dieser fort.
Die von der Landesregierung angekündigte Aufhebung der Schließung von
Freibädern (zum 27. Mai) und Hallenbädern (zum 10. Juni) ist in dieser
Verordnung noch nicht umgesetzt. Da diese dann "unter Auflagen" öffnen
dürfen, wird derzeit erarbeitet, welche Anforderungen hieran zu stellen
sind. Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen hat einen Pandemieplan mit
Hinweisen zur Bäderöffnung veröffentlicht, der als erste Orientierung dienen
kann. Unter diesem Link finden Sie diesen und zudem weitere Arbeitshilfen
(z. B. Besucherzahlen, Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht): http://www.baederportal.com/coronavirus/
Auch soll für den Betrieb von Innensportanlagen ein Hygieneplan erarbeitet
werden, um dessen Basis eine Öffnung zu ermöglichen.
Ebenfalls noch nicht in dieser Fassung der Corona-Bekämpfungsverordnung
geregelt sind die bereits durch die Landesregierung angekündigten Öffnungen
bei Veranstaltungen. Da gemäß der Ankündigung bereits zum 27. Mai
Veranstaltungen im Außenbereich bis 100 Personen zulässig sein sollen, ist
insoweit mit einer entsprechenden Regelung in Kürze zu rechnen. Dabei sollen
dann auch die Themen "Aufstellungsversammlung zur Landtagswahl" und
"Gremiensitzungen von Religionsgemeinschaften (Synode etc.) aufgegriffen
werden.
6. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz
(5. CoBeLVO) vom 30. April 2020 (PDF)
Handreichung Gastgewerbe - Hygiene- und
Schutzmaßnahmen für Gastronomie und Beherbergung (PDF)
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3. Mai 2020
5. Corona-Bekämpfungsverordnung.
Die für uns wichtigsten Neuerungen zusammengefasst:
- Friseure und Fußpflegeeinrichtungen können
unter Einhaltung von Vorgaben wieder öffnen.
- Aufgrund der Rechtsprechung und zur besseren Akzeptanz können Geschäfte
des Einzelhandels unabhängig vom Sortiment und der Verkaufsfläche unter
Einhaltung von Auflagen und einer strengen Kundenbegrenzung öffnen.
- Die stille Einkehr in Gotteshäusern und Gebetsräumen sind unter Wahrung
des Mindestabstands und der Steuerung des Zutritts erlaubt. Gottesdienste
sind unter Auflagen zulässig.
- Spielplätze können gemäß § 4 Abs. 7 der Verordnung wieder öffnen, sofern
die grundlegenenden Regeln für den öffentlichen Raum eingehalten werden
(Nicht mehr als mit einer anderen Person, die nicht mit im Haushalt lebt;
ansonsten Mindestand von 1,5 Metern). Es liegt somit in der
Entscheidungshoheit der Gemeinden, lokal anders zu entscheiden.
Großveranstaltungen/Veranstaltungen
Der Bund-Länder-Beschluss sieht vor, dass wegen der immer noch gegebenen
Unsicherheit des Infektionsgeschehen davon ausgegangen werden muss, dass
mindestens bis zum 31. August keine Großveranstaltungen stattfinden können.
Nachfolgend der Beschluss im Wortlaut: „Großveranstaltungen wie z.B.
Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte,
Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder
Kirmes-Veranstaltungen sind derzeit untersagt. Wegen der immer noch
gegebenen Unsicherheit des Infektionsgeschehens ist davon auszugehen, dass
dies auch mindestens bis zum 31. August so bleiben wird.“
Bezüglich der weiteren Veranstaltungen führt Ministerpräsidentin Malu Dreyer
aus: "Ab wann und unter welchen Bedingungen kleinere öffentliche oder
private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter
künftig stattfinden können, ist derzeit aufgrund der in diesem Bereich
besonders hohen Infektionsgefahr noch nicht abzusehen und abhängig vom
weiteren epidemiologischen Verlauf. Mögliche Definitionen von
Größenordnungen bei Veranstaltungen sollen bei der kommenden
Bund-Länderschalte behandelt werden."
Fünfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz
(5. CoBeLVO) vom 30. April 2020 (PDF)
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18. April 2020
4. Corona-Bekämpfungsverordnung.
Diese ist bis zum 6. Mai 2020 gültig und setzt die von Bund und Ländern
vereinbarten Lockerungen bei den Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung
des Corona-Virus um.
Bezüglich des Veranstaltungsverbots wird derzeit noch keine Differenzierung
zwischen Großveranstaltung und sonstigen Veranstaltungen vorgenommen. Diese
sind alle nach wie vor weitestgehend untersagt.
In den Grundschulen soll der Betrieb für die 4. Klasse ab dem 4. Mai 2020
aufgenommen werden. Hierzu werden zu Beginn der nächsten Woche weitere
Informationen wie Vorgaben zur Hygiene herausgegeben.
Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz
(4. CoBeLVO) vom 17. April 2020 (PDF)
Auslegungshilfe zur 4. Corona-Bekämpfungsverordnung
Rheinland-Pfalz vom 17. April 2020 (PDF)
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3. April 2020
Die Brennholzversteigerung muss dieses Jahr
aus bekannten Gründen leider ausfallen. Brennholzbedarf kann beim
Ortsvorsteher angemeldet werden.
Weitere Hinweise und Preise sowie einen Vordruck im Amtsblatt.
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2. April 2020
Dritte Landesverordnung zur Änderung der 3.
Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 1. April 2020. (PDF).
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26. März 2020
Unser Umweltschutztag am 4. April 2020 muss
aus bekannten Gründen leider ausfallen. Wer trotzdem was für die Sauberkeit
in unserer Gemarkung beitragen möchte kann das natürlich gerne tun (wenn es
auch nicht so viel Spaß macht wie in der Gemeinschaft). Hier möchte ich euch
anbieten den gesammelten Müll bei mir auf den kleinen grünen Anhänger rechts
neben meinem Schuppen zu legen. Er steht dort bis zum 10. April 2020. Müll
wird dann über die Gemeinde entsorgt.
Bleibt alle gesund.
Gruß Ulrich
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25. März 2020
3. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz
(3. CoBeLVO) vom 23. März 2020 (PDF)
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21. März 2020
Corona - Rechtsverordnung der Landesregierung, gültig
ab Mitternacht (PDF).
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18. März 2020
Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung
Rhein-Hunsrück-Kreis zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des
Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen in Rheinland-Pfalz (PDF).
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17. März 2020
Das Gemeindehaus Hundheim ist bis auf
weiteres geschlossen.
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16. März 2020

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15. März 2020
Kita-Schließung und Notfallbetreuung -
Vorgaben des Landes und weitere Hinweise:
Aktuelle Elterninformation zur Schließung der
Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz (PDF)
Weitergehende Informationen zur Schließung der
Kindertagesstätten in Rhein-land-Pfalz (PDF)
Kita-Schließung und Notfallbetreuung - Vorgaben des
Landes und weitere Hinweise (PDF)
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12. März 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus gegebenem Anlass empfehle ich zum präventiven Gesundheitsschutz der
Bevölkerung, auf Zusammenkünfte und Veranstaltungen, die nicht
unaufschiebbar sind, bis auf Weiteres zu verzichten. Dies gilt aus meiner
Sicht für Gemeinderats- und Ausschusssitzungen, Ortsbeiratssitzungen,
Gemeinde- und Altentage sowie alle regelmäßigen Treffen von Gruppen in den
Orten.
Ich bitte Sie darüber hinaus, die örtlichen Vereine und Initiativen im Ort
in diesem Sinne zu sensibilisieren. Egal, ob es um kulturelle, sportliche
oder sonstige Gemeinschaftsaktivitäten geht.
Darüber hinaus verweise ich auf die nachfolgenden Seiten im Internet:
www.infektionsschutz.de und
www.rki.de .
Damit Sie wissen, was die örtlichen Feuerwehren ab sofort zu beachten haben,
übersende ich mein Schreiben vom heutigen Tage zur Kenntnisnahme. (Anschreiben
als PDF hier).
Ich bitte Sie um Verständnis für diese aus meiner Sicht vernünftige
Vorgehensweise.
Die Bevölkerung wird es uns im Nachhinein danken.
Falls Sie Fragen haben, bitte einfach melden.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Keimer
(Bürgermeister)
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Arbeitseinsatz
Wie schon an unserer Bürgerversammlung angekündigt möchten wir auch dieses
Jahr die Pflege der Obstbäume fortsetzen.
Der erste Arbeitseinsatz an den Obstbäumen findet am 29. Februar 2020 um
13:00 Uhr statt.
Treffpunkt in der Boregass unterhalb vom Friedhof.
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Einladung zur Bürgerversammlung
Zur Bürgerversammlung im Gemeindehaus Hundheim am Freitag, den 10. Januar
2020 ab 19:00 Uhr, sind alle Hundheimer und Gäste herzlich eingeladen.
Neben einem Rückblick auf das Jahr 2019 mit einer kleinen Bilderschau, sowie
dem Ausblick auf das Jahr 2020 wird über Aktuelles aus der Gemeinde und im
besonderen aus unserem Dorf informiert.
Anschließend besteht für alle die Gelegenheit, mit Fragen und Anregungen zu
einer lebhaften Diskussion beizutragen.
Für Essen und Trinken sorgen auch in diesem Jahr wieder unsere Landfrauen.
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